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  • AutorenbildPraxisteam

Maskenpflicht in Niedersachsen

Liebe Patienten, liebe Angehörige,


ab dieser Woche gilt auch in Niedersachsen die Maskenpflicht. Daher bitten wir alle Patienten ab dem 6. Lebensjahr sowie deren Begleitpersonen, beim Betreten der Praxis ihren eigenen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Wir halten uns damit an die "Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus". Demnach sind Personen, die aufgrund von Vorerkrankungen (wie schwere Herz-Kreislauferkrankungen oder schwere Lungenerkrankungen) den Mund-Nasen-Schutz durch den erhöhten Atemwidertand nicht tragen können, von dieser Pflicht ausgenommen.

Das Tragen der Maske ist mindestens bis zum Betreten des Therapieraumes verpflichtend. In den Therapieräumen stehen wie gewohnt Plexiglasscheiben auf den Tischen.


Beachten Sie, dass auch trotz der Maskenpflicht der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten ist. Wir bitte Sie diesbezüglich um gegenseitige Rücksichtnahme.


In der gesamten Praxis halten wir unseren Hygienestandard weiterhin wie gewohnt hoch.


Viele Grüße und bleiben Sie gesund,

Ihr Team der Praxis für Sprach-, Ergo- und Lerntherapie



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